BUERO-FUER-ENERGIEBERATUNG.DE
THOMAS BIRKHÄUSER ARCHITEKT UND ENERGIEBERATER
IM WIESENGRUND 64 53639 KÖNIGSWINTER TEL. 0 22 44.92 79 770 FAX 0 22 44.92 79 423


Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung":
Der erste Schritt zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine professionelle Beratung. Alle Haus- und Wohnungseigentümer, die Ihre Engeriekosten senken wollen, haben die Möglichkeit, eine Energiesparberatung in Anspruch zu nehmen, davon wird ein hoher Anteil gefördert. Darüber hinaus hat man ggfs. Anspruch auf Zuschüsse und verbilligte Kredite z.B. bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, beim Austausch der Heizungsanlage oder in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Was wird von der BAFA gefördert:
Gefördert wird eine so genannte "ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung,
d.h. die Beratung muss von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur vorgenommen werden.

Weitere Förderungsbedingungen sind:
- die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden,
- das bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt wurde,
- die Gebäude müssen überwiegend, d.h. mehr als die Hälfte der Gebäudefläche, zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Kosten der Vor-Ort-Beratung:
Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt,
beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und bis 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 50 Euro für Stromsparberatung beantragt werden. Der Gesamtzuschuss beträgt maximal 50%.
Die Energiesparberatung Vor-Ort gilt als Nachweisgrundlage des KfW-Gebäudesanierungsprogrammes.
Ihr Eigenanteil an den Beratungskosten berechnet sich nach Aufwand.
Der Zuschuss wird von uns beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle in Eschborn beantragt und auch an uns ausgezahlt.
Es fällt für Sie kein Verwaltungsaufwand an.

Die drei Phasen der Energiesparberatung Vor-Ort:
(Auszug aus dem Heft zur "Energiesparberatung Vor-Ort" vom Bundesministerium)
Der beratende Ingenieur schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind.
In diesem Dienstvertrag über eine Energieberatung verpflichtet sich der Berater:
- den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen,
insbesondere der bautechnischen und physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten,
- einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen,
- die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis mit Ihnen mündlich zu erörtern.
Sie als Beratungsempfänger verpflichten sich, dem Berater, soweit vorhanden, die kompletten
Baugenehmigungsunterlagen sowie alle Ausführungszeichnungen zur Verfügung zu stellen.

Phase 1: Die Erhebung des Ist-Zustandes
Aufgabe des Beraters ist es, den energetischen Ist-Zustand sowohl des Gebäudes als auch der Heizungsanlage
darzustellen und auszuwerten. Zweck der Erhebung ist es, alle enegetischen Schwachstellen an Gebäudehülle
und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten.
Nach Aufnahme aller Bauteile, die die Gebäudehülle und die Abgrenzung zum beheizten Volumen bilden, wird das
Gebäude wärmetechnisch eingestuft. Diese wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für
die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen
berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiesparmaßnahmen.

Phase 2: Der Beratungsbericht
Nach der Analyse des Ist-Zustandes fertigt der Berater einen schriftlichen Beratungsbericht an, der folgende Punkte enthält:
- Die Grunddaten des Gebäudes,
- den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage,
- die energetischen Schwachstellen,
- die Warmwasserbereitung,
- die Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energie,
- Vorschläge zu Energie-Sparmaßnahmen,
- einen Vergleich des Energiebedarfs "Ist-Zustand zu Sanierungsmaßnahmen",
- einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsrate "Ist-Zustand zu Sanierungsmaßnahmen",
- die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenden Energie-Sparmaßnahmen,
- einen Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse,
- eine allgemein verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.

Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch
Bei diesem Beratungsgespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenden Energiesparmaßnahmen
im Einzelnen zu erörtern. Aufgabe des Beraters ist es zum Beispiel, Ihnen konkrete Tipps zu geben,
wie Sie die Vorschläge am besten (und kostengünstigen) umsetzen können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an!
 
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